• Ohrlochstechen ab 4 Jahren
• Ohrlochstechen bei Minderjährigen:
Komplett ausgefüllte Einverständniserklärung (Download hier) von beiden Erziehungsberechtigten muss ausgefüllt mitgebracht werden
Ein Erziehungsberechtigter muss mit dabei sein
• Alleinerziehende benötigen eine Negativbescheinigung
• Ohrlochstechen nur im weichen, unteren Teil des Ohres (kein Knorpel)















