• Ohr­loch­ste­chen ab 4 Jah­ren
Ohr­loch­ste­chen bei Min­der­jäh­ri­gen:
Kom­plett aus­ge­füll­te Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung (Down­load hier) von bei­den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten muss aus­ge­füllt mit­ge­bracht wer­den
Ein Erzie­hungs­be­rech­tig­ter muss mit dabei sein
• Allein­er­zie­hen­de benö­ti­gen eine Nega­tiv­be­schei­ni­gung
• Ohr­loch­ste­chen nur im wei­chen, unte­ren Teil des Ohres (kein Knor­pel)